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Fragen und Antworten zur Behandlung von Diabetes-PatientenWerden Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?Seit August 2002 ist die podologische Behandlung wieder in den Heilmittelkatalog aufgenommen worden. Bei Patienten mit Diabetes, einhergehend mit Neuropathie(Nervenstörung) und/oder Angiopathie (Durchblutungsstörung) werden die Kosten der Podologischen Therapie (Fuß-Behandlung) nach § 125 des SGB V vom 1. August 2002 übernommen. Ausschlaggebend ist, dass die Podologin bzw. der Podologe und die Podologen-Praxis nach § 124 SGB V zugelassenen ist. Ein weiteres Kriterium ist, dass die erforderliche Behandlung von Ihrem Arzt auf einer Heilmittel-Verordnung 13 verordnet wird. Die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat versicherte Patienten sollten sich vor der Behandlung bei ihrem Versicherer informieren. Patienten die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen die Verordnungsgebühr und die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung selbst übernehmen.
Was muss beachtet werden, um die Behandlung erstattet zu bekommen?Wie bereits oben erwähnt, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung 13. In der Heilmittelverordnung müssen unbedingt nachstehende Merkmale aufgeführt sein:
Was sollte jeder Diabetiker selbst beachten?
Weiterführende LinksDiabetologen und diabetologische Schwerpunktpraxen (externer Link) Informationen zu Schuhen und Einlagen - wer schön sein will, muß leiden |
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